Aktuelles
Maskenempfehlung
Wir bitten Sie, bei akuten Infekten oder Erkältungen sowie Symptomen wie Fieber zum Schutz der anderen Patient*innen während Ihres Aufenthalts in der Ordination eine FFP2-Maske zu tragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
Update: März 2025
Am 02.05.2025 ist die Ordination geschlossen
Die Ordination bleibt am Freitag, den 2. Mai 2025, geschlossen. Die Vertretung übernimmt Fr. Dr. Isabella Gammer zu ihren üblichen Ordinationszeiten. Tel.: +43 7232 38138
Öffnungszeiten Dr. Isabella Gammer:
Montag: 7:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 7:30 – 10:00 Uhr
Update: März 2025
Impfaktionen 2025:
Masern-Mumps-Röteln
Die MMR-Impfung ist in Österreich für alle kostenlos erhältlich. Empfohlen werden zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen. Ein ausreichender Schutz besteht nur nach zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln oder nach einer durchgemachten Erkrankung – sofern diese durch Labortests gesichert ist. Für Kinder ist die MMR-Impfung im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Fehlende MMR-Impfungen können und sollten in jedem Lebensalter nachgeholt werden.
HPV-Impfung
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 9. bis zum 21. Geburtstag ist die HPV-Impfung kostenlos. Üblicherweise erfolgt sie in der 5. Schulstufe im Rahmen der Schulimpfungen. Sollte die Impfung nicht durchgeführt worden sein, kann sie in unserer Ordination nachgeholt werden. Bis zum 31.12.2025 gibt es ein befristetes Angebot: Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag können die HPV-Impfung ebenfalls kostenlos nachholen. Nach diesem Datum sind in der Nachhol-Impfaktion für diese Altersgruppe derzeit keine kostenlosen HPV-Impfungen mehr vorgesehen, auch keine Zweitimpfungen. Bis zum 30. Geburtstag werden zwei HPV-Impfungen im Abstand von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten empfohlen.
Keuchhusten-Impfung
Die Keuchhusten-Impfung wird allgemein empfohlen. Sie steht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm zur Verfügung. Die Grundimmunisierung gegen Keuchhusten erfolgt in der Regel durch drei Impfungen im Säuglingsalter im Rahmen der 6-fach-Impfung. Aufgrund der aktuellen Keuchhusten-Situation sollte die erste Auffrischungsimpfung im 6. Lebensjahr (ab dem 5. Geburtstag, „Schulanfänger“) – bevorzugt noch vor Schuleintritt – erfolgen.
Nach 5 Jahren, spätestens im 14. bis 15. Lebensjahr (8. Schulstufe), ist eine zweite Auffrischungsimpfung vorgesehen. Anschließend werden weitere Auffrischungen derzeit alle 5 Jahre empfohlen. Die Impfung erfolgt in der Regel im Rahmen von Mehrfachimpfungen (4-fach-Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Polio und Pertussis).
